Leserbrief von Timo Räbsamen zu den Wahlen für das Stadtpräsidium und für das Stadtparlement. Im Wahlkampf um das Stadtpräsidium fällt auf: Alle drei Kandidaten fordern einen Wandel für die Stadt Wil. Die CVP, die schon seit fast
Leserbriefe
LESERBRIEF: „KONTINUITÄT STATT EXPERIMENTE IM WILER STADTRAT“
LESERBRIEF: „WER ZAHLT DIE ZECHE FÜR DIE CO2-ABGABE?“
LESERBRIEF: „KEINE EXPERIMENTE IN ZUZWIL“
LESERBRIEF: „FÜR MICH GIBT ES NUR EINE WAHL“
LESERBRIEF: „BIN NACH DEM ERSTEN ‚TURM‘-WORKSHOP BEGEISTERT“
LESERBRIEF: „ZWEI TEAMPLAYER FÜR WIL“
LESERBRIEF: „NEIN ZUM MISSRATENEN JAGDGESETZ“
LESERBRIEF: „SOLARBÄNKLI UND GELDVERSCHWENDUNG“
LESERBRIEF: „KITA-HEROES VERDIENEN FINANZIELLEN SUPPORT!“
BLUMER: „MIETERVERBAND FÜR LAURA BUCHER“
BEAT TINNER: „CHANCEN DER KRISE NUTZEN“
LESERBRIEF: „MICHAEL GÖTTE IN DIE REGIERUNG“
LESERBRIEF: FÜHRUNGSERFAHRUNG FÜR DIE REGIERUNG
LESERBRIEF: KRISENMANAGER BEAT TINNER
LESERBRIEF: „EIN UNTYPISCHER SVP’LER?“
LESERBRIEF ZUR BEANTRAGTEN STEUERSENKUNG IN ZUZWIL
LESERBRIEF: ÜBERSCHÜSSE ZURÜCK AN DIE STEUERZAHLER
LESERBRIEF ZUR BEGRENZUNGSINITIATIVE: PROBLEM ENDLICH LÖSEN
LESERBRIEF: DAS VOLK SOLL BEI BEHÖRDENLÖHNEN MITBESTIMMEN
Am 9. Februar 2020 kann das Volk entscheiden, ob Sie bei den Behördenlöhnen mitreden möchten. Die Initiative Behördenlöhne vors Volk will die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Bürgerschaft in den Gemeinden bei der Besoldung ihrer gewählten Behördernmitgliedern
LESERBRIEF: NEIN ZUR VERSTAATLICHUNG
Egal ob der stetig steigende Personalbestand beim Bund, die Lenkungswut von WohlfühlparlamentarierInnen oder der Traum vom staatlichen Wohnungsmarkt, die Tendenz zu einer allgemeinen Verstaatlichung scheint in letzter Zeit wieder zuzunehmen. So auch in der Initiative des
LESERBRIEF: JA ZUR INITIATIVE „BEHÖRDENLÖHNE VORS VOLK“
Aktuell verbietet das kantonale Gemeindegesetz den Gemeinden Abstimmungen über Behördenlöhne durchzuführen. Das ist aus freiheitlicher und föderalistischer Sicht höchst fragwürdig und nicht länger tolerierbar. Der Bürger einer Gemeinde darf nicht von seitens Kantons bevormundet werden, wenn