(sg.ch) Die Regierung des Kantons St.Gallen sieht in der aktuellen Situation ausserordentliche Verhältnisse gemäss Gemeindegesetz, die die Durchführung einer Bürgerversammlung verhindern. Sie empfiehlt deshalb den Gemeinden, die anstehenden Bürgerversammlungen nicht durchzuführen, sondern diese per Urnenabstimmung durchzuführen. Abstimmungen am